Präambel
Die wechselpass.at GesbR (nachfolgend als „wechselpass.at“ bezeichnet) mit Sitz in Graz und
der Geschäftsanschrift Laimburggasse 23, 8010 Graz, ist ein österreichisches Unternehmen mit
dem geschäftlichen Fokus der Bereitstellung von Online-Kontakt-Portalen im Sport. Allen voran
der Bereitstellung eines Online-Kontakt-Portals als Web- und App-Version (das „wechselpass.at-Portal“)
für diverse Zielgruppen (Verbände, Vereine, Spieler, Trainer, Funktionäre) aus dem Bereich (Amateur-)Fußball.
Das wechselpass.at-Portal ermöglicht es insbesondere (Amateur-)Fußballspielern und jungen Fußballtalenten,
sich online gegenüber Vereinen und Verbänden zu präsentieren um auf diesem Weg den Karriereweg pro-aktiv zu
unterstützen. Zugleich wird die Talentsichtung (Scouting) für Vereine/Verbände wesentlich erleichtert.
Aussagekräftige Userprofile, ein integriertes Nachrichtensystem sowie eine hochentwickelte Filterfunktion
optimieren den Erfolg des Online-Kontaktaufnahme-Prozesses.
Über die Website von wechselpass.at oder die mobile
wechselpass.at-App können sich Nutzer (Vertragspartner) als Mitglied
registrieren und zu den hier geregelten rechtlichen- und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen auf das wechselpass.at-Portal zugreifen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als rechtliche Grundlage des zwischen wechselpass.at und den
Mitgliedern abzuschließenden (Nutzungs-) Vertrages.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Nachstehende Begriffe/Definitionen werden aufgrund ihrer Relevanz in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einheitlich verwendet. Begriffserläuterungen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der
angeführten Definitionen. Weitere Definitionen können auch im Text dieser AGB (an betreffender Stelle) vorgenommen
werden.
AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, als
ausschließliche Grundlage für den zwischen wechselpass.at und dem Nutzer zustande gekommenen Nutzungsvertrag. Die
aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter www.wechselpass.at/agb abrufbar.
Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte einschließlich Urheberrechten, (Marken- und
Kennzeichnungsrechten sowie dem darüber hinausgehenden schutzfähigen Know-how von wechselpass.at, allen voran auch
geistige Eigentumsrechte (in obigem Sinne) am gesamten, jeweils aktuellen, Produktportfolio von wechselpass.at.
Mitglied: Registrierte Nutzer des wechselpass-Portals, die mit erfolgter Registrierung
„Vertragspartner“ von wechselpass.at werden.
Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von wechselpass.at im
Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu werden.
Nutzungsvertrag: Das ausschließlich auf Basis dieser AGB begründete Rechtsgeschäft zwischen
wechselpass.at und Mitgliedern / Vertragspartnern.
wechselpass.at: wechselpass.at GesbR, Laimburggasse 23 A-8010 Graz, Österreich.
Wechselpass-Portal: Softwarebasiertes Online-Transfer-Portal von wechselpass.at zur interaktiven
Kommunikation zwischen Mitgliedern. Das wechselpass-Portal ermöglicht registrierten Mitgliedern (Athleten,
Vereine, Trainer) online aufzutreten und innerhalb der Mitglieder-Community eine mögliche Geschäftsbeziehung
(insbesondere Transfer und Einkauf von Athleten durch Vereine) zu eröffnen.
Website: Die Webseite von wechselpass.at, abrufbar unter <www.wechselpass.at> sowie
dazugehörige Subdomains.
§ 2 Geltungsbereich
- Die AGB in der jeweils gültigen Fassung regeln die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines
Vertragsverhältnisses zwischen wechselpass.at und dem Vertragspartner als Folge einer Registrierung als
Mitglied.
- Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen wechselpass.at und den Mitgliedern.
Rechtswirkungen und Ansprüche etc. auf Grundlage eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für
Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung keine. Dies gilt auch, soweit die
AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis von Mitgliedern untereinander von Bedeutung sind (zB. über
das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).
- Vertragliche Abweichungen von den AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, schriftlich
erteilten Zustimmung durch wechselpass.at.
- Im Zusammenhang mit dem Besuch bzw. der Nutzung der Website hat der Vertragspartner das geltende Recht sowie
die Bestimmungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten.
- Mit Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 3 (1) werden auch die AGB durch den Vertragspartner anerkannt
und gelten danach für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allfällige (Geschäfts-) Bedingungen eines
Vertragspartners werden nicht automatisch Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie im Einzelfall, auf Basis einer
Individualvereinbarung von wechselpass.at schriftlich anerkannt werden.
- Mitarbeiter von wechselpass.at sowie sonstige in die vertragliche Leistungserbringung durch wechselpass.at
eingebundenen Erfüllungs- bzw Besorgungsgehilfen sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt
der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung bzw. diesen AGB hinausgehen.
§ 3 Vertragsabschluss
- Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und wechselpass.at kommt durch Angebot und Annahme
zustande. Die Registrierung als Mitglied gilt dabei als konkludente Annahme der auf der Website von
wechselpass.at präsentierten und zu den rechtlichen- und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser AGB
angebotenen Leistungen.
- Die aktuelle Fassung der AGB als Grundlage eines rechtsgeschäftlichen Angebotes von wechselpass.at kann
jederzeit unter www.wechselpass.at/agb abgerufen werden.
- Angebote von wechselpass.at auf Vertragsabschluss sind freibleibend. Insbesondere stellen die im
Onlineangebot, auf Broschüren oder anderen Unterlagen und Werbematerialen von wechselpass.at kommunizierten oder
beworbenen Produkte und sonstigen Leistungen kein verbindliches Angebot dar.
- Sofern gesetzlich zwingend vorgesehen können Verbraucher ihre rechtswirksamen Vertragserklärungen innerhalb
von 2 (zwei) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
- Dem Mitglied sind die Funktionalitäten des wechselpass-Portals als reine Kommunikations- nicht jedoch
Vermittlungsplattform bekannt; er selbst trägt das Risiko, dass eine Registrierung nicht die erwarteten
Ergebnisse erzielt. Über Zweifelsfragen hinsichtlich des Leistungsumfanges hat sich jedes Mitglied vor
Vertragsabschluss – allenfalls durch Erfüllungsgehilfen von wechselpass.at oder fachkundige Dritte – beraten zu
lassen. Die Einsatzmöglichkeiten des wechselpass-Portals sind auf der Homepage von wechselpass.at unter <www.wechselpass.at>
im Info-Bereich umfassend dargestellt
- Wechselpass.at ist berechtigt den Abschluss eines Vertrages mit dem Vertragspartner abzulehnen oder von diesem
jederzeit zurückzutreten wenn:
- begründete Zweifel betreffend der Identität, Rechtsfähigkeit bzw. Rechtspersönlichkeit des
Vertragspartners oder der Vertretungsmacht einer in dessen Namen agierenden (natürlichen oder juristischen)
Person bestehen;
- begründeter Verdacht der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Website, Dienste von wechselpass.at und
einzelner Produkte besteht;
- sonstige Umstände vorliegen, welche die Begründung oder Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses mit
dem Vertragspartner aus Sicht von wechselpass.at unzumutbar machen würden.
- Alle Angaben in Drucksachen, Katalogen, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Informations- und Werbematerialien
von wechselpass.at über technische Daten oder Produkteigenschaften dienen nicht als Grundlage für allfällige
Ansprüche des Vertragspartners und stellen lediglich eine allgemeine Beschreibung und Kennzeichnung der
Leistungen von wechselpass.at dar. Eine Beschaffenheitsgarantie ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich
als solche bezeichnet und vereinbart wurde.
- Im Fall von Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse,
Formatanforderungen oder ähnliches, sind vorrangig die Bestimmungen in der bei Vertragsabschluss gültigen
Fassung anzuwenden.
- wechselpass.at ist berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste des wechselpass-Portals sowie deren Umfang,
Inhalt und Funktionalität jederzeit anzupassen bzw inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu
deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen und/oder einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen zu knüpfen.
§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand der von wechselpass.at zu erbringenden Leistungen können sein:
- Einräumung eines einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren, sachlich und zeitlich für die
Dauer dieses Vertrages beschränkten Nutzungsrechtes am wechselpass-Portal sowie aller damit in Zusammenhang
stehender Nutzungs- und Schutzrechte (einfaches Werknutzungsrecht) gemäß § 6;
- Information und Support bei der adäquaten Nutzung des wechselpass-Portals sowie allgemeine Beratung von
Mitgliedern (Athleten) (i) im Hinblick auf die praktische Positionierung gegenüber Mitgliedern (Vereinen)
sowie (ii) bei allgemeinen (Karriere-)Fragen rund um den (Amateur-) Fußballsport;
- Regelmäßige Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am wechselpass-Portal sowie der
zugrundeliegenden Software.
- Sonstige Leistungen und sektorspezifische Angebote an Mitglieder (Athleten, Vereine, Verbände).
- (2) Sollte sich die auftragskonforme Leistungserbringung durch wechselpass.at aus rechtlichen oder faktischen
Gründen als unmöglich erweisen, so ist wechselpass.at verpflichtet, dies dem Mitglied unverzüglich anzuzeigen.
Liegen beim Mitglied nicht die notwendigen Voraussetzungen, für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch
wechselpass.at vor (zB. mangelnde Rechts- und/oder Vertretungsfähigkeit), kann ein Mitgliedschaftsantrag
zurückgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn die Verhinderung der Leistungserbringung in einem Versäumnis des
Mitglieds ihren Ursprung findet.
§ 5 Leistungen/Pflichten der Vertragspartner
- Mitglieder und Nutzer verpflichten sich zur zweck- und vertragskonformen Nutzung der Website sowie des
wechselpass-Portals. Die mit Registrierung als Mitglied eingeräumten Nutzungsrechte sind im Einklang mit den
rechtlichen- und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser AGB (des Nutzungsvertrages) auszuüben.
- Mitgliedern ist es untersagt Software, Daten oder (technische) Einrichtungen zu verwenden, die eine
potentielle, wie immer geartete, Beeinträchtigung der Funktionalität der Website oder des wechselpass-Portals
zur Folge haben.
- Änderungen der Systemvoraussetzungen im Einflussbereich eines Mitglieds, welche die Nutzung des
wechselpass-Portals beeinträchtigen können, sind wechselpass.at anzuzeigen. Verzögerungen und zusätzliche
Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Leistung entstehen, gehen dabei zu Lasten des
Vertragspartners.
- Werden Mitglieder durch eine natürliche Person vertreten, ist sicherzustellen, dass diese Person die für den
wirksamen Abschluss eines Nutzungsvertrages mit wechselpass.at erforderlichen Erklärungen abzugeben berechtigt
ist. Nicht autorisierte Vertretungen gehen nicht zu Lasten von wechselpass.at und können zur Deregistrierung
eines Mitgliedes vom wechselpass-Portal führen.
- Falls erforderlich stellen Mitglieder alle, zur Erbringung der von wechselpass.at geschuldeten Leistungen
notwendigen Unterlagen, Informationen und Einrichtungen aus seiner Sphäre rechtzeitig und unentgeltlich zur
Verfügung und fordert überdies Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen Dritter, die Voraussetzung für die
Leistungserbringung durch wechselpass.at sind, rechtzeitig an. Handelt es sich bei dem Mitglied um einen Verein,
Verband oder eine sonstige Institution, können zu Sicherstellung der Identität und Vertretungsfähigkeit des
Repräsentanten Identitätsnachweise und entsprechende Bescheinigungen seitens wechselpass.at angefordert werden.
- Im Falle nicht rechtzeitig erbrachter oder angeforderter Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen durch ein
Mitglied kann es zu einer verzögerten oder eingeschränkten Leistungserbringung durch wechselpass.at kommen; für
hierdurch verursachte frustrierte Aufwendungen oder Schäden übernimmt wechselpass.at keine Verantwortung.
- Vertragspartner haben wechselpass.at allfällige Änderungen ihres Namens (Vereinsbezeichnung udgl.) sowie der
Anschrift schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, gelten Versendungen als zugegangen,
wenn sie an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.
- Das Mitglied gewährt wechselpass.at das Recht, den Firmennamen oder ein allfälliges Logo bzw eine Marke in
eine Partner- oder Referenzliste aufzunehmen sowie die Geschäftsbeziehung zu wechselpass.at öffentlich bekannt
zu geben.
§ 6 Urheberrecht und Nutzung
- Mitgliedern wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, sachlich und zeitlich für die Dauer des
jeweiligen Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht am wechselpass-Portal eingeräumt.
- Alle Urheber- und sonstige Schutzrechte am wechselpass-Portal befinden sich zurzeit und verbleiben auch nach
Vertragsabschluss im uneingeschränkten Eigentum von wechselpass.at und allfälligen Geschäftspartnern
(Lizenzgebern). Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zum Mitglied resultierende Spezifikationen,
Weiterentwicklungen und Anpassungen des wechselpass-Portals und zugrundeliegender Software (-applikationen) oder
darauf basierender Programme gehen mit Entstehung in das Geistige Eigentum von wechselpass.at bzw. deren
Geschäftspartner (Lizenzgeber) über. Hierzu zählen auch jene Rechte, die sich weltweit aus urheberrechtlichen
oder anderen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ergeben können.
- Mitglieder sind im Rahmen ihrer vertraglichen Nutzung nicht berechtigt, das wechselpass-Portal, allen voran
die Software zu bearbeiten, zu ändern oder sonst zu modellieren, an Dritte weiterzugeben, sie mit anderen
Programmen zu verbinden oder in eine andere Darstellungsform rückzuübersetzen (dekompilieren). Auch die
Entfernung, Umgehung oder Veränderung von Kopier- oder Schutzmechanismen, dem digitalen Rechtemanagement (DRM)
dienender Programmelemente, Sicherheitscodes oder der Kennzeichnung der Software dienender Merkmale
(Eigentumshinweise, Markenzeichen, Copyright-Hinweis) ist untersagt.
- Ebenso ist ein Mitglied nicht berechtigt, die in Anspruch genommenen (Software-)Applikationen und/oder die
(Gesamt-) Software außerhalb der vertraglich festgelegten Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht dem Betrieb
des Mitglieds angehören, die Nutzung der Software / Softwareapplikationen zu ermöglichen oder diese
vorübergehend oder dauerhaft an Dritte zu überlassen. Zu "Dritten" im Sinne dieser Bestimmung zählen,
vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, auch allfällige Zweigniederlassungen des Mitglieds oder mit
diesem verbundene Unternehmen (§ 228 Abs 3 UGB).
- Für die Nichteinhaltung der gegenständlichen Nutzungsbedingungen, insbesondere den Eingriff in Urheberrechte
oder sonstige geistige Eigentumsrechte von wechselpass.at oder Dritter, hält das Mitglied wechselpass.at schad-
und klaglos wobei in einem solchen Fall stets volle Genugtuung zu leisten ist.
§ 7 Entgelt
- Für registrierte Spieler und Vereine auf dem wechselpass-Portal fallen keine Kosten für die Nutzung an.
§ 8 Gewährleistung
- Die Leistungen von wechselpass.at erfolgen auf Basis der allgemein gültigen Industrienormen, Praktiken und
Standards. Wechselpass.at gewährleistet, dass die Website und das wechselpass-Portal für Mitglieder verfügbar
und in betriebsbereitem Zustand sind. Sämtliche Technologien weisen die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften
auf und entsprechen zum Leistungszeitpunkt dem üblichen Stand der Technik. Dem Mitglied ist jedoch bewusst, dass
es auf Grund von Programmfehlern nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine gänzlich fehlerfreie
softwarebasierte Dienstleistung zu erbringen.
- wechselpass.at steht nach bestem Wissen dafür ein, dass die Rechte am wechselpass-Portal frei von Rechten
Dritter sind. Falls Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der vertragskonformen Nutzung des wechselpass-Portals
gegen ein Mitglied erhoben werden, ist wechselpass.at umgehend zu informieren. Ansprüche Dritter dürfen seitens
eines Mitgliedes nicht selbstständig anerkannt werden. wechselpass.at wird nach eigener Wahl die Ansprüche
abwehren oder befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechende
Leistung austauschen, wenn dies für das Mitglied hinnehmbar ist.
- wechselpass.at leistet keine Gewähr für Fehler oder für sonstige Leistungsausfälle,
- die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer, der Sphäre von wechselpass.at
nicht zurechenbarer, Hersteller beruhen;
- die durch wie immer geartete Anwendungsfehler oder eine unsachgemäße Verwendung des wechselpass-Portals
verursacht wurden;
- aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von wechselpass.at nicht zu vertretenden Einwirkungen wie
Feuer, Unfällen, Stromausfall etc;
- aufgrund von Übertragungsfehlern auf Datenträgern oder im Internet
§ 9 Mängelrüge und Fehlerbehebung
- Mitgliedern steht das wechselpass-Portal zu den hier geregelten Konditionen zur Verfügung. Mängel,
Programmstörungen oder sonstige Anwendungsfehler der Website oder des wechselpass-Portals, sind wechselpass.at
binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen 5 (fünf) Werktagen nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Für
Verbraucher, gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten.
- Mängelrügen haben elektronisch per email an office@wechselpass.at oder aber mündlich unter genauer Darlegung
(i) der Art des Fehlers, (ii) der Anwendung bei der ein Fehler aufgetreten ist sowie (iii) allenfalls zur
Beseitigung des Fehlers bereits selbstständige ergriffener Maßnahmen, zu erfolgen.
- Zum Zwecke einer Fehleranalyse und Nachbesserung von Mängeln ist das Mitglied zu einer angemessenen Mitwirkung
im Sinne von § 5 (zB. Bereitstellung von Informationsmaterial, Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten etc)
verpflichtet.
- Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von wechselpass.at nicht zu
vertretende Ereignisse können Unterbrechungen bei bzw Verzögerungen in der Leistungserbringung nach sich ziehen.
Derartige, temporäre Zustände begründen weder Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche des Mitgliedes gegenüber
wechselpass.at. wechselpass.at wird sich in einem solchen Fall jedoch redlich und nach bestem Gewissen bemühen,
Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben.
§ 10 Haftung und Schadenersatz
- wechselpass.at haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen durch Organe, Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben,
ausgeschlossen.
- Hat das Mitglied keine geeigneten oder branchenüblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist die Haftung für
Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist
gegenüber Unternehmern mit EUR 1000,00 (Euro eintausend) je Schadensfall beschränkt.
- Eine Haftung von wechselpass.at für Daten- oder Softwarezerstörung kommt nur in Betracht, soweit das Mitglied
seinen vertraglichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Nutzung des wechselpass-Portals nachgekommen ist.
- Allfällige Regressforderungen, die des Mitglieds selbst oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne
des Produkthaftungsgesetzes (PHG) gegen wechselpass.at richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der jeweils
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von wechselpass.at verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist.
- Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung vertraglicher Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, berechtigen wechselpass.at, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer dieser Behinderung sowie
eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, nicht zu
vertretendes behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und
nicht von wechselpass.at verschuldet sind. Eine Haftung von wechselpass.at ist in diesen Fällen ebenfalls
ausgeschlossen
- Bei Unternehmergeschäften verjähren allfällige Schadenersatzansprüche des Mitglieds gegenüber wechselpass.at
bereits sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger
- Soweit die Haftung von wechselpass.at nach diesen AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von
Organen, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen vertraglich zur Leistungserbringung an das Mitglied
beauftragten Personen.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
- Für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch wechselpass.at übermittelte, verwendete oder
verarbeitete, personenbezogene (Benutzer-) Daten, seien dies sensible Daten im Sinne des § 4 Datenschutzgesetz
2000 oder aber nicht-sensible Daten, ist das Mitglied ausschließlich verantwortlich.
- wechselpass.at respektiert den Schutz persönlicher Daten. Im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Verwendung /
Verarbeitung von Daten erklären sich Mitglieder wie folgt:
BEI INANSPRUCHNAHME DER DIENSTE VON
WECHSELPASS.AT, ERKLÄRE ICH MICH MIT DER ERFASSUNG UND NUTZUNG, DER VERWENDUNG ODER SONSTIGEN VERARBEITUNG
MEINER (PERSONENBEZOGENEN) DATEN EINVERSTANDEN.
MITGLIEDER DIE MIT DER VORLIEGENDEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, WERDEN AUFGEFORDERT; SICH NICHT ALS MITGLIED AM
WECHSELPASS-PORTAL ZU REGISTRIEREN
- Handelt es sich beim Mitglied um einen Athleten mit Verbands- oder Vereinszugehörigkeit verpflichtet sich
dieses, sofern erforderlich, dem zuständigen Verband und/oder Verein die Freigabe (personenbezogener) Daten an
wechselpass.at zu erteilen.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne schriftliche Zustimmung von wechselpass.at
nicht unzulässig.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für
allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB wird die Zuständigkeit des am Sitz von
wechselpass.at sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
- wechselpass.at ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern und wird dem Mitglied mindestens einen Monat vor
dem Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der geänderten AGB schriftlich über die Änderungen und den
Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens informieren. Ein Mitglied kann den Änderungen widersprechen. Erfolgt
bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens kein Widerspruch, werden die geänderten AGB mit dem bekannt
gegebenen Zeitpunkt wirksam.
- Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von wechselpass
schriftlich bestätigt wurden.
- Sollten einzelne Bestimmung der AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht
durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren
wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt
und der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien gerecht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese
Ersatzbestimmung unverzüglich schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.